[ Auszug: Haben mehrere Urheber ihre Werke zu gemeinsamer Verwertung miteinander
verbunden, so kann jeder vom anderen die Einwilligung zur
Veröffentlichung, Verwertung ... ]
[ Teil 1 Urheberrecht(UrhG) ] [ Teil 2 Verwandte Schutzrechte(UrhG) ] [ Teil 3 Besondere Bestimmungen für Filme(UrhG) ] [ Teil 4 Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte(UrhG) ] [ Teil 5 Anwendungsbereich, Übergangs- und Schlussbestimmungen(UrhG) ]